Dass in der Schweiz ansässige Blockchain-Unternehmen Schwierigkeiten haben, eine Bank für die Eröffnung eines Kontos zu finden, liege an der fehlenden Rechtssicherheit auf Seite der Banken, heisst es in einer Mitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zug vom Dienstag. So hätten die Banken sicherzustellen, dass alle finanzmarktrechtlichen Vorschriften - vor allem zur Geldwäscherei - eingehalten werden.

Der damit verbundene Abklärungs- und Überwachungsaufwand sei sehr hoch, weil es sich weitestgehend um neue Geschäftsmodelle handle. Erschwerend komme hinzu, dass die derzeitige Finanzmarktregulierung nicht auf Unternehmen, deren Aktivitäten auf der Blockchain-Technologie basieren, zugeschnitten sei, heisst es weiter.

Abwanderung droht

"Es darf nicht sein, dass die Schweiz eine innovative Branche verliert, weil ihr der Zahlungsverkehr verunmöglicht wird", warnt der Zuger Finanzdirektor Tännler. Die Blockchain-Technologie biete ein grosses Potenzial für den Standort Schweiz. Daher wolle er einer möglichen Abwanderung der ansässigen Blockchain-Unternehmen entgegenwirken.

Zusammen mit dem Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker habe er daher Bundesrat Ueli Maurer auf die Problematik hingewiesen. Bundesrat Maurer habe daraufhin eine Sitzung mit Vertretern der Schweizerischen Nationalbank (SNB), des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), der SBVg, der Hypothekarbank Lenzburg sowie der Kantone Zürich und Zug einberufen.

Als Resultat aus diesem Treffen sei eine Arbeitsgruppe unter Leitung der SBVg entstanden, die nun Empfehlungen für Banken erarbeiten soll, wie mit hier ansässigen Blockchain-Unternehmen bei der Kontoeröffnung umzugehen ist. Die daraus abgeleiteten Empfehlungen sollen danach durch die Finma konsolidiert werden, heisst es weiter.

(AWP)